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Schleuder Member Club

Als ich Anfang des Jahres mal wieder in der Starclub in Erlangen gehen wollte, mußte ich feststellen, daß es ab jetzt dort nur noch „geschlossene Gesellschaft“ gibt, und man Mitglied in einem „Verein“ sein muß, um reinzudürfen. Zu dem Zeitpunkt hab ich mir gedacht: „Clever, machen wir geschlossene Gesellschaft und umgehen das Rauchverbot. Mal schauen, wie lang sich der Gesetzgeber auf der Nase rumtanzen läßt“. Der Star Club war ganz nett, aber nicht unersetzlich, also habe ich ihn, nicht willens, bei sowas mitzumachen, von der Liste meiner Lieblingskneipen gestrichen.
Wenn es im Strohalm heißt „Rauchen erlaubt – im Strohalm darf wieder geraucht werden“ und eine sicher komplett gesetzeskonforme Trennung in die eine Hälfte als Nichtraucher- und die andere als Raucherbereich stattfindet, dann ist mir das egal, weil ich ja die Strafe (es gibt doch hoffentlich eine?!) nicht zahlen muß. Und solang der Laden nicht komplett zugequalmt ist – was soll’s?

Gestern lese ich dann allerdings auf der Homepage meiner Nürnberger Lieblingskneipe, der Schleuder:

Ihr dürft ab sofort wieder in der Bar rauchen. Eintritt wird weiterhin ab 18 Jahren unter Vorbehalt gewährt, die Mitgliedschaft des Schleuder Member Clubs wird allerdings zukünftig für alle notwendig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 Euro pro Jahr und ist bei Aushändigung der Mitgliedskarte zu entrichten, die nach Ausfüllen des Aufnahmeformulars übergeben wird. Die Mitgliedskarte ist ab sofort mitzuführen und an der Türe unaufgefordert vorzuzeigen. Solltest Du die Karte doch einmal vergessen haben, können wir dich nach Identifizierung anhand deines Ausweises in unserer Kartei wiederfinden. Um den Vorgang an der Türe in Zukunft nicht allzu sehr zu verlangsamen, bitten wir Dich, das Antragsformular bereits zuhause zu bearbeiten und ausgefüllt vorzuzeigen.

Na toll. Ich war oft in der Schleuder. Nicht wegen des Rauchens, sondern wegen der Bandnight. Eine super Sache. Das Konzept ist folgendes: regionale Bands können dort ihre Musik hintragen, die dann jeden Donnerstag gespielt wird. Auf den Monitoren in der Schleuder sieht man die Band, den Titel, und das Albumcover. Man trifft dort auch viele Musiker der Bands, so lernt man nicht nur neue Musik, sondern auch neue Leute kennen. Das Ganze gibt’s jetzt auch schon zwei Jahre lang, also bin ich offensichtlich nicht der einzige, der die Bandnight klasse findet.

Jetzt ist also auch die Schleuder ein „Raucherclub“. Die zwei Euro im Jahr für diesen „Verein“, der, wie alle anderen auch, ganz offensichtlich einzig und allein der Umgehung von Gesetzen gilt, wären mir egal. Es geht ums Prinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat „Raucherclubs“ als verfassungskonform deklariert, sofern „bestimmte Voraussetzungen“ eingehalten werden:

Eine feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“, kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte [1].

Um mal kurz zur Schleuder und der Bandnight zurückzukommen: das heißt also im Klartext, daß eine Band, die will, daß ihre Lieder bei der Bandnight gespielt werden sollen, einem Raucherclub beitreten muß, um auch persönlich anwesend sein zu dürfen. Und alle potentiell Interessierten müssen generell ausgeschlossen werden, wenn man das Gesetz tatsächlich befolgt. Denn es ist ja verboten, daß man, weil man gerne mal da hingehen würde, am selben Abend schnell vor der Tür den Mitgliedsantrag ausfüllt, die zwei Euro zahlt, die ja keinem wehtun und dann ist die Sache geregelt.
Das ist meiner Meinung nach definitiv das falsche Signal, gerade für so eine Einrichtung wie die Bandnight. Wenn eine Kneipe wie der Philosoff in Erlangen ein Raucherclub ist, dann ist mir das egal. Aber wenn sowas wie die Bandnight zur geschlossenen Raucherveranstaltung deklariert wird, dann finde ich das schade und vor allem enttäuschend.

Was ist die gängige Praxis? Natürlich wird der Mitgliedsantrag schnell vor der Tür ausgefüllt. Bzw.: kann man sich wirklich jemanden leisten, der nichts anderes tut, als vor der Tür Mitgliedsausweise zu kontrollieren? Natürlich nicht. Deswegen kommt die „Laufkundschaft“ einfach nach wie vor rein, und dann wird man eben um des lieben Friedens Willen schnell Mitglied im Raucherclub.
Stört das den Gesetzgeber? Hoffentlich ja. Macht er was dagegen? Nein. Denn wer soll es denn kontrollieren? Die Polizei hat Besseres zu tun, die Ordungsämter sehen sich nicht dazu in der Lage [2, 3, etc.]

Bananenrepublik Deutschland. Es macht einfach jeder, was er will. So haben sich die ‘68er damals sicher nicht die Anarchie vorgestellt, aber was ist das bitte anderes?!

Was ist die Konsequenz dieser Praxis, wenn man die Sache mal ein bißchen weiterdenkt? Alle Kneipen sind „Raucherclubs“, und wenn man als Nichtraucher nicht in zehn verschiedenen Raucherclubs Mitglied sein will, dann wird man schlicht und ergreifend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. „Kannst ja zu Hause bleiben, es zwingt dich ja keiner, hier herzukommen“. Sollte es nicht eigentlich umgekehrt sein?!
An Stelle der Krankenkassen würde ich eine zentrale Liste aller Raucherclubmitglieder fordern, und dann jedem einzelnen einen ordentlichen Aufschlag auf seinen Beitrag berechnen. Ganz naiv gedacht: wer Mitglied in so einem „Verein“ ist, der kann es nicht sonderlich ernst nehmen mit seiner Gesundheit.

Hoffentlich passiert von Gesetzgeberseite diesbezüglich bald etwas. Ich finde es wirklich armselig, wie sich der Staat verarschen läßt. Anders kann man das ganze ja wohl nicht nennen, oder?!